Die Bundestagswahl 2017 im Überblick

Was wird gewählt? Wer darf abstimmen? Und wie funktioniert eigentlich die Briefwahl?

  • Lesedauer: 6 Min.

Am 24. September 2017 wird der 19. Bundestag gewählt. Alle vier Jahre entscheiden über 60 Millionen Wahlberechtigte über die Zusammensetzung des deutschen Bundestages und damit indirekt auch darüber, wer sie in der neuen Legislaturperiode regiert. Gewählt werden die Abgeordneten – die Bundestagswahl ist auf Bundesebene die einzige, bei der ein Staatsorgan direkt von den Bürgern und Bürgerinnen bestimmt wird. Im Bundestag sitzen mindestens 598 Abgeordnete, es können durch Überhang- und Ausgleichsmandate aber mehr werden. Diese wählen dann den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.

Wer darf wählen?

Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes werden im Bundesgebiet etwa 61,5 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein. Etwa 3 Millionen Menschen werden dieses Jahr zum ersten Mal wählen. Wer mindestens 18 Jahre alt ist und einen deutschen Pass besitzt sowie mindestens drei Monate lang seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hatte, gilt als wahlberechtigt.

Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die schon lange in Deutschland wohnen, fordern mit der symbolischen Aktion »Hier lebe ich, hier wähle ich« auch das Wahlrecht. Mehr als 4,5 Millionen Menschen dürfen laut den Initiatoren weder bei der Bundestagswahl noch bei der Kommunalwahl abstimmen, obwohl sie seit durchschnittlich 19 Jahren in Deutschland lebten und arbeiteten.

Wer darf gewählt werden?

An der Bundestagswahl können Parteien mit Landeslisten und Direktkandidaten teilnehmen. Insgesamt sind 34 Parteien zur Wahl zugelassen. Neben CDU/CSU, SPD, LINKE, Grünen, FDP und AfD treten auch Dutzende Kleinparteien an. Darunter sind beispielsweise Die Urbane, deren Schwerpunkte im Wahlprogramm Antirassismus, Antidiskriminierung und Gleichstellung sind. Oder auch die Satire-Partei »Die Partei« unter Führung des Europaabgeordneten und Ex-Chefredakteurs des Titanic-Magazins, Martin Sonneborn. Sie setzt auf die Gruppe der Nichtwähler und fordert unter anderem »universelle Gesamtgerechtigkeit« oder eine »Bierpreisbremse«.

Die Parteien benennen jeweils Spitzenkandidaten, die sie im Wahlkampf politisch anführen. Die beiden größten Parteien (auf Bundesebene CDU/CSU und SPD) stellen Kanzlerkandidaten auf. Gewählt wird der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nicht direkt, sondern durch die Mitglieder des Bundestags.

Was bedeutet die Erststimme / Zweitstimme?

Bei der Bundestagswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen: Eine Erststimme für die Wahl eines Direktkandidaten oder einer Direktkandidatin. Er oder sie soll den jeweiligen Wahlkreis im Bundestag vertreten. Den Sitz im Parlament bekommt der Bewerber oder die Bewerberin mit den meisten Stimmen, die einfache Mehrheit genügt dafür. Mit der Erststimme beeinflusst die Wählerin oder der Wähler die personelle Zusammensetzung des Bundestages unmittelbar. Mit ihr wird die Hälfte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestimmt. Deshalb ist die Bundesrepublik in 299 annähernd gleich große Wahlkreise von jeweils rund 250.000 Einwohnern eingeteilt, die einen direkt gewählten Abgeordneten nach Berlin schicken. Die Erststimme steht auf der linken Hälfte des Stimmzettels.

Mit der Zweitstimme wird eine Partei mit allen von der Partei aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten gewählt. Sie ist auf der rechten Hälfte des Stimmzettels abzugeben. Die Zweitstimme ist entscheidend für die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestages. Sie bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält. Die Zweitstimme ist somit die maßgebende Stimme. Vor der Wahl stellen die Parteien dafür in allen 16 Bundesländern Listen mit Kandidaten und Kandidatinnen auf. Das Wahlsystem ergänzt diese Verhältniswahl der Parteien um direkt gewählte Kandidaten und Kandidatinnen und heißt deswegen »personalisierte Verhältniswahl«.

Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erreicht haben - es sei denn, sie erobern drei oder mehr Direktmandate. Die Stimmen für die an der Hürde gescheiterten Parteien gehen verloren.

Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander vergeben werden, sie müssen nicht derselben Partei gegeben werden. Die Stimmabgabe kann aufgeteilt werden, indem die Erststimme für eine Wahlkreisbewerberin beziehungsweise einen Wahlkreisbewerber einer bestimmten Partei vergeben wird und die Zweitstimme für die Landesliste einer anderen Partei. Die Wählerin beziehungsweise der Wähler kann sich auch darauf beschränken, nur eine Stimme, sei es die Erst- oder die Zweitstimme, abzugeben. In diesem Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig.

Wie funktioniert die Briefwahl?

​Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch die Briefwahl ausüben. Bei der letzten Wahl machte fast jeder Vierte davon Gebrauch.​ Die Briefwahl vor dem eigentlichen Wahltermin ist bis zum 22. September 2017 durch eine Beantragung des Wahlscheins beim jeweiligen Bezirk möglich.

Was wurde mit der Wahlrechtsreform 2013 verändert?

Dass der Bundestag seine Sollgröße von 598 Abgeordneten überschreitet, hängt mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten zusammen. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Davon profitierten zuletzt CDU/CSU und SPD wegen ihrer Stärke bei den Erststimmen, während vor allem kleinere Parteien durch die Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses einen Nachteil hatten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das geltende Wahlrecht deshalb für verfassungswidrig.

Als Lösung führte die 2013 verabschiedete Wahlrechtsreform einen Ausgleichsmechanismus ein: Dabei wird die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag solange erhöht, bis das Größenverhältnis der Fraktionen dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Die sogenannten Ausgleichsmandate werden dann über die Landeslisten den Parteien zugeteilt.

Was passiert mit den ungültigen Stimmen und den Stimmen der Nichtwähler?

Wer etwa mehrere Parteien ankreuzt oder Bemerkungen auf dem Stimmzettel macht, wählt ungültig. Das gilt auch für Menschen, die gar nichts ankreuzen. Einfluss auf das Wahlergebnis hat das alles nicht . Allerdings werden ungültige Stimmen bei der Wahlbeteiligung mitgezählt. Sie zeigt, wie viele an die Urnen gegangen sind oder per Brief abgestimmt haben. Zuletzt waren es nur gut 71 Prozent. Weil keine Mindestzahl vorgeschrieben ist, wäre eine Wahl auch gültig, wenn 99 Prozent der Wahlberechtigten zu Hause blieben. Bei der Wahl 2013 blieben 17,6 Millionen Wahlberechtigte fern.

Was passiert nach der Bundestagswahl?

Nach der Wahl verhandeln die Parteien darüber, wer sich zu einer Koalition zusammenschließt. Ist eine mehrheitsfähige Koalition gefunden, einigt sie sich auf das Regierungsprogramm und die Minister. Anschließend wählt der Bundestag den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, in der Regel der Kandidat oder die Kandidatin der stärksten Koalitionspartei. Spätestens 30 Tage nach der Wahl muss der Bundestag erstmals zusammenkommen - auch, wenn dann noch keine Koalition gebildet ist. Agenturen/nd

Über die Wahl wird viel gesprochen - das allein ändert noch nicht die Verhältnisse. Wir schlagen im Wahlkampf eine Schneise in die Schwafelei. Lesen Sie mit auf unserer Spezialseite zur Bundestagswahl 2017

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