Geld für Wählerstimmen? FDP-Kandidat versucht Wählerkauf
FDP-Politiker in Dessau hatte Jungwählern 2 Euro pro Stimme versprochen / Sturm der Entrüstung auf Facebook
Dessau-Roßlau. Geld für Wählerstimmen: Eine misslungene Wahlkampf-Aktion hat dem FDP-Direktkandidaten in Dessau-Roßlau viel Kritik eingebracht. Jörg Schnurre hatte auf einem Flyer jungen Leuten Geld versprochen. Auf seiner Facebook-Seite erntete Schnurre einen Sturm der Entrüstung - viele Nutzer hielten die Aktion für einen Versuch der Wählerbestechung. Schnurre brach die Aktion daraufhin ab. Er habe die rechtliche Situation vor dem Verschicken der Flyer nicht genau genug geprüft, sagte er am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. »Das habe ich nicht bedacht.« Die Aktion überschreite rechtliche Grenzen und greife in die Unabhängigkeit des Wählers ein. Schnurre kündigte an, ein Entschuldigungs-Schreiben zu verschicken.
Das sogenannte Zukunftsticket sei am Mittwoch an rund 150 Haushalte verteilt worden. Auf der Karte heißt es: »Wenn ich in den Bundestag gewählt werde, dann bekommst Du mit dieser Karte 2 Euro von mir geschenkt. Einfach so.« Einen weiteren Euro versprach Schnurre für jeden, der ein Foto von sich und dem Zukunftsticket auf Facebook oder Instagram postet. Versehen war die Karte auch mit der Aufforderung: »Am 24. September Jörg Schnurre und die FDP wählen.«
Die Idee zu dem Flyer sei an einem Abend mit Freunden entstanden, sagte Schnurre. »Ich wollte auf innovative Weise Erstwähler ansprechen.« Es sei nicht seine Absicht gewesen, Wählerstimmen zu kaufen oder mit Geld Einfluss auf die individuelle Wahlentscheidung zu nehmen.
FDP-Landeschef Frank Sitta, der selbst für den Bundestag kandidiert, verurteilte Schnurres Verhalten heftig. »Solche Aktionen haben im Wahlkampf nichts zu suchen«, erklärte Sitta. Die Aktivitäten seien weder mit dem Landesverband noch mit der Bundespartei abgestimmt gewesen. »Das Wahlrecht ist der Eckpfeiler unserer Demokratie, den wir als Freie Demokraten vehement verteidigen.« Schnurre sei mit seiner Aktion deutlich über das Ziel hinausgeschossen und müsse für seinen Fehler die Verantwortung übernehmen.
Schnurre könnten auch rechtliche Konsequenzen drohen. Die Landeswahlleitung empfahl dem Kreiswahlleiter, die Erstattung einer Strafanzeige zu prüfen. Schnurre kam dem bereits zuvor und erstattete nach eigenen Angaben eine Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft. »Ich warte nicht, bis jemand anderes mich anzeigt«, sagte er. Laut Strafgesetzbuch kann Wählerbestechung eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Die Landeswahlleitung geht nach einer ersten Prüfung davon aus, dass Schnurres Aktion durchaus unter den Straftatbestand der Wählerbestechung fallen könnte. Derartiger Stimmenkauf sei nicht zulässig, hieß es. »Eine Ernstlichkeit des Versprechens oder der Forderung ist hierfür ebenso wenig erforderlich wie eine tatsächliche Beeinflussung des Wahlverhaltens.« Die weitere Aufklärung sei nun aber Sache der Strafverfolgungsbehörden.
Schnurre kandidiert für die FDP als Direktkandidat im Wahlkreis Dessau-Wittenberg. Auf der Landesliste der Partei steht er auf Platz vier. Seine Chancen, in den Bundestag einzuziehen, sind gering. dpa/nd
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