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Strand umsonst
Komplett gebührenpflichtige Abschnitte sind rechtswidrig
Gemeinden an Nord- und Ostsee dürfen nicht einfach Gebühren für den Zutritt zu Stränden erheben. Um Geld verlangen zu können, müssen sie etwas bieten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1063806.strand-umsonst.html
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