Zoll stellt Verstöße gegen Mindestlohn fest
Frankfurt (Oder). Beamte des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) haben im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung am 11. und 12. September die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen bei Speditionen und Transportfirmen überprüft. An den beiden Tagen wurden an verschiedenen Orten insgesamt 598 Fahrzeuge kontrolliert, teilte der Zoll mit. Dabei seien in 65 Fällen Verstöße gegen die Mindestlohnbestimmungen und in einem Fall der Verdacht auf Leistungsmissbrauch festgestellt worden. Unterstützt wurden die Zöllner von Kräften des Bundesamts für Güterverkehr, der Polizei und des Landesamts für Arbeitsschutz. Der Mindestlohn, aktuell 8,84 Euro pro Stunde, ist auch von ausländischen Speditionen bei Fahrten in der Bundesrepublik Deutschland zu zahlen. nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.