Offene Aktenschränke für Bürger

Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter fordert ein Transparenzgesetz für das Land

  • Lesedauer: 2 Min.

Magdeburg. Freier Zugang über ein Internetportal statt Anträge, die auch noch Geld kosten: Sachsen-Anhalts Bürger sollten aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten Harald von Bose künftig deutlich einfacher an Informationen von Behörden kommen als bislang. Von Bose forderte am Dienstag in Magdeburg ein neues Transparenzgesetz mit einem gesetzlich geregelten Register für Sachsen-Anhalt.

»Wenn die staatlichen Informationsbestände unaufgefordert öffentlich zur Verfügung gestellt werden, dann erst wird der Freiheitsgedanke von Informationsfreiheit und Open Data am besten verwirklicht«, erklärte der oberste Datenschützer des Landes. Im Zuge eines Kulturwandels sollte die Verwaltung Sachsen-Anhalts ihre Aktenschränke für alle öffnen. Wenn etwas nicht ins Netz eingestellt werde, müsse das gut begründet werden. Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder Hamburg hätten schon entsprechende Transparenzgesetze.

Das Land müsse in der Transparenz eine Chance sehen, sagte von Bose. Die Wirtschaft etwa könne auf den staatlichen Daten neue Geschäftsmodelle aufbauen. Dazu brauche sie aber die Rohdaten, nicht die verarbeiteten in Form fertiger Statistiken. Es gehe etwa um Hochwasser-, Verkehrs- und Wetterdaten, Angaben zur Landwirtschaft, sozialen Fragen und zur Infrastruktur. Sie seien von Bose zufolge etwa wichtig bei Neuansiedlungen.

Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Transparenz hat von Bose in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht zusammengefasst, den er Sachsen-Anhalts Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch überreichte. Die Landtagspräsidentin sagte: »Es ist an der Zeit, endlich zu handeln.« Die Bürger des Landes müssten gut informiert sein, um das Gemeinwesen mitgestalten zu können. Außerdem stärke der Zugang zu Informationen das Vertrauen in die Politik, betonte Brakebusch.

Der Landesbeauftragte kritisierte zum wiederholten Male die hohen Gebühren für Behördenauskünfte in Sachsen-Anhalt. Sie lägen in Einzelfällen sogar bei 2000 Euro. Daran müsse schon deutlich vor einem Transparenzgesetz etwas geändert werden. »Es darf nicht sein, dass der Zugang noch erschwert wird durch Gebühren.«

Seit 2008 hat Sachsen-Anhalt ein Informationszugangsgesetz. Damit sind grundsätzlich alle amtlichen Informationen von Behörden zu allgemein zugänglichen Quellen geworden. Einblick kann jeder begehren, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen. dpa/nd

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