40 000 Studenten um ihr Geld gebracht

Wissenschaftsressort will rechtswidrige Rückmeldegebühr nur an die 65 Personen zurückzahlen, die geklagt haben

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 3 Min.

Es ergeht den Studenten nun vielleicht wie den Altanschließern. Eigentlich sind sie sogar noch mehr die Gelackmeierten. Denn wer als Hauseigentümer für die Kanalisation rechtswidrige Anschlussbeiträge gezahlt, aber gegen seinen Beitragsbescheid nicht geklagt hat und deswegen sein Geld nicht zurückbekommen soll, der kann sich immerhin noch sagen, die von ihm und anderen berappte Summe habe wenigstens bewirkt, dass die Abwassergebühren nicht oder nicht noch mehr erhöht worden sind.

Die Studenten, die eine für nichtig erklärte Rückmeldegebühr von 51 Euro je Semester gezahlt haben, nicht dagegen klagten und nun nichts zurückerhalten sollen, die haben gar nichts davon gehabt. Ihre Studienbedingungen wären ohne die Gebühr nicht schlechter gewesen. Das Land Brandenburg hatte entsprechend der eingetriebenen Summe seine Zuschüsse an die Hochschulen gekürzt. Es war also effektiv durch die Gebühr nicht mehr Geld für Forschung und Lehre vorhanden.

Das Oberverwaltungsgericht hatte im Juni zugunsten von vier ehemaligen Studenten der Universität Potsdam entschieden. Zuvor hatte im Januar 2017 nach einem langwierigen Verfahren das Bundesverfassungsgericht sämtliche Rückmeldegebühren der Jahre 2001 bis 2008 gekippt. Warum? Als die damalige Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) die Rückmeldegebühr einführte, hatte die Koalition aus SPD und CDU ins Hochschulgesetz hineingeschrieben, dass für die übliche Rückmeldung zum neuen Semester 51 Euro Gebühr zu zahlen sind. Die tatsächlichen Verwaltungskosten lagen aber je nach Hochschule nur bei fünf bis 15 Euro.

2008 wurde das Hochschulgesetz abgeändert. Die 51 Euro fallen seither »im Rahmen der Rückmeldung« an. Mit diesem Formulierungstrick könnte die Gebühr nun eventuell juristisch sauber sein. Nicht in Ordnung war sie aber definitiv vom Sommersemester 2001 bis zum Wintersemester 2008/09. Trotzdem sollen nicht alle seinerzeit betroffenen 40 000 Studenten ihr Geld erhalten.

Wissenschaftsministerin Martina Münch (SPD) unterrichtete am Dienstag das rot-rote Kabinett, dass die 65 Studenten, die gegen die Gebühr geklagt haben, zusammen rund 60 000 Euro erstattet bekommen sollen. Das Wissenschaftsministerium werde »die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen«. Aber: Für weitere Rückzahlungen gebe es aufgrund der Verjährung keine rechtliche Grundlage.

»Sehr schade«, findet das die Landtagsabgeordnete Isabelle Vandré (LINKE). »Ich habe lange für eine andere Position gestritten, dafür aber keine Unterstützung erhalten.« Vandré gibt jedoch nicht auf. Sie bleibt bei ihrer Forderung, die Rückmeldegebühr komplett zu streichen. Die Notwendigkeit ergibt sich ihrer Meinung nach aus dem nach der Landtagswahl 2014 mit der SPD geschlossenen Koalitionsvertrag. Dort heißt es wörtlich: »Die weitere Erhebung der Rückmeldegebühren wird vom Ausgang noch ausstehender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abhängig gemacht.« Eine Erstattung der Gebühren der Jahre 2001 bis 2008 ausnahmslos an alle damaligen Studenten würde schätzungsweise 25 bis 30 Millionen Euro kosten. Nach Erfahrungen mit rechtswidrigen Rückmeldegebühren in Berlin und Baden-Württemberg ist allerdings davon auszugehen, dass allenfalls die Hälfte der einstigen Studenten von der etwaigen Rückzahlungsmöglichkeit erfährt und sich die Mühe macht, einen Antrag zu stellen.

»Dass nun lediglich die Musterkläger, die bewusst für die gesamte Studierendenschaft Brandenburgs geklagt haben, eine Rückzahlung erhalten sollen, spottet sowohl juristischer als auch politischer Vernunft, wurde durch die verfassungswidrigen, versteckten Studiengebühren doch jahrelang Studierenden Geld aus der Tasche gezogen«, schimpft Lukas Zechner, Referent des Allgemeinen Studierenden-Ausschusses der Universität Potsdam.

»Das Land Berlin hat im fast identischen Berliner Klageverfahren gezeigt, wie eine saubere Abwicklung geht: Dort bekamen alle früher Immatrikulierten die Möglichkeit, unbürokratisch die Rückzahlung zu beantragen«, erinnert Günther Fuchs, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. »Das Land Brandenburg, das für die verfassungswidrige Formulierung im Gesetz selbst verantwortlich war, will sich nun drücken«, kritisiert Fuchs.

Sollte sich die Landesregierung tatsächlich weigern, alle Betroffenen auszuzahlen, werde man die Rückerstattung »gerichtlich durchsetzen«, droht Florian Blume, Sprecher der Brandenburgischen Studierendenvertretung.

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