Inzwischen 82 Steuerfahnder im Einsatz
Am Anfang steht oft ein begründeter Verdacht oder eine anonyme Anzeige: Es geht dann um möglicherweise nicht ordnungsgemäß abgeführte Erbschaftssteuern oder um von Scheinfirmen begangenen Umsatzsteuerbetrug für nie gehandelte Waren. Steuerhinterziehung und Steuerkriminalität will das Land Brandenburg nun effektiver bekämpfen. Es hat, wie vor einem Jahr angekündigt, die Steuerfahndung seit Ende 2016 personell um drei auf 82 Mitarbeiter aufgestockt.
»Durch den Einsatz der Steuerfahnder hat der Fiskus im Vorjahr rund 67 Millionen Euro an Mehrsteuern verbuchen können«, sagte Finanzminister Christian Görke (LINKE) auf Anfrage. »Sie wären ansonsten dem Gemeinwesen verloren gegangen.« Es sei geplant, im Doppelhaushalt 2019/2020 Geld für weitere Stellen einzustellen, sagte er.
2016 wurden 487 Ermittlungsverfahren abgeschlossen. 2015 waren es mit 552 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren zwar mehr. Aber die erzielte Summe mit rund 43 Millionen war damals geringer als im Folgejahr 2016. Das habe vor allem daran gelegen, dass einige zeitaufwendige größere Verfahren zu bearbeiten waren, heißt es zur Begründung.
Die Steuerfahndungsstellen sehen sich angesichts der Digitalisierung, die sich auch Steuerhinterzieher zunutze machen, mit immer komplexeren Betrugsmaschen konfrontiert. Die Steuerfahnder im Bundesland arbeiten von den drei Standorten Cottbus, Potsdam und Frankfurt (Oder) aus.
Sie sind 2017 nicht nur personell verstärkt worden, sondern die in Cottbus arbeitende Sonderermittlungsgruppe für ausländische Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren Arbeitnehmer ist zusätzlich entlastet worden. Fälle, die Polen und Slowenien betreffen, können laut einer neuen bundesweiten Vereinbarung an andere Bundesländer abgegeben werden. Diese Mitarbeiter stehen damit mehr der Brandenburger Steuerfahndung zur Verfügung.
Im Durchschnitt gehen pro Jahr etwa 3000 Anzeigen ein. Im ersten Halbjahr waren es bereits knapp 1700. In der Regel werden die Verfahren immer erst zum Jahresende abgeschlossen.
Steuersünder müssen hinterzogene Steuern nachzahlen. Zudem drohen Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und Gerichtsverfahren, die mit Strafen vom Bußgeld bis zur Gefängnishaft enden können. dpa
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