Untervermietung an Touristen oftmals doch möglich

Zweckentfremdungsverbot

Die regelmäßige Untervermietung von Berliner Privatwohnungen an Touristen ist möglicherweise doch viel großzügiger erlaubt, als es vom Berliner Senat vorgesehen ist. Zu dieser Einschätzung kommt eine Anwaltskanzlei, die für ihren Mandanten eine entsprechende Erlaubnis durchsetzte.

Der Bezirk Berlin-Pankow habe dem Mandanten kürzlich eine Genehmigung zur Vermietung seiner Wohnung an mindestens 182 Tagen pro Jahr erteilt, erklärte der Rechtsanwalt Christian Eckart von der Kanzlei Redeker/Sellner/Dahs. Entscheidend gewesen sei in diesem Fall ein Hinweis des Berliner Verwaltungsgerichts und die Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Der Senat widersprach allerdings vehement. Es handele sich nur um einen Vergleich, der ein Einzelfall sei und keinerlei grundsätzliche Auswirkungen habe, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit. »Eine Anpassung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes allein auf Grund dieses Ve...


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