Sechs neue Meeresnaturschutzgebiete ausgewiesen

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Das Bundesumweltministerium hat im September sechs Gebiete in der Nord- und Ostsee als Meeresnaturschutzgebiete ausgewiesen. Es handele sich um die Gebiete »Doggerbank«, »Borkum Riffgrund« und »Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht« in der Nordsee sowie »Fehmarnbelt«, »Kadetrinne« und »Pommersche Bucht-Rönnebank« in der Ostsee, teilte das Ministerium dazu mit. Die Gebiete liegen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und umfassen rund 30 Prozent dieser Zone. Die AWZ schließt sich an das zwölf Seemeilen (22,2 Kilometer) breite deutsche Küstenmeer an und ist damit in der Zuständigkeit des Bundes. »Mit den Verordnungen werden wichtige Arten wie Schweinswal, Seehund und Kegelrobbe endlich wirksam geschützt«, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Auch wertvolle Lebensraum-typen wie Sandbänke oder Riffe würden vor Zerstörung oder Beeinträchtigungen bewahrt.

In den Gebieten, so hieß es aus dem Ministerium, dürfe kein Baggergut eingebracht und dürften keine Aquakulturen betrieben werden. Für die Erzeugung von Energie, den Abbau von Bodenschätzen oder die Verlegung von Unterseekabeln bedürfe es besonderer Genehmigungen. Für Freizeitfischer gebe es ein Schutzkonzept. In der AWZ dürfe auf 80 Prozent der Fläche geangelt werden.

Mit der Schutzgebietsverordnung habe das Ministerium einen wichtigen ersten Schritt zum Schutz der Artenvielfalt an den Küsten gemacht, begrüßten sieben Umwelt- und Naturschutzorganisationen die Entscheidung. »Es ist richtig, dabei auch die Freizeitfischerei in die Pflicht zu nehmen und Schutzgebiete teilweise für Angler zu sperren.« Trotzdem reichten die Verordnungen allein nicht aus. Die Organisationen forderten die kommende Bundesregierung auf, das Management in den Schutzgebieten zügig anzugehen und Lücken in den Verordnungen zu füllen. dpa/nd

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