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Landesrechnungshof sieht Geldverteilung am Parlament vorbei kritisch

Schwerin. Mecklenburg-Vorpommerns Landesrechnungshof sieht die Verteilung des am Jahresende im Landesetat übrig bleibenden Geldes ohne Beschluss des Parlaments kritisch. Die Regelung im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2018/19 räume dem Finanzministerium die alleinige Entscheidungskompetenz darüber ein, die Verteilung des Jahresüberschusses festzulegen, schreiben die Prüfer in einer Stellungnahme für...

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