Hilfestellung für die Spree
Umweltministerium und Landkreis haben Pilotprojekt zur Entschlammung der Spreewaldfließe erfolgreich beendet
Die typische Auenlandschaft des Spreewaldes ist natürlichen Ursprungs. Durch den Eingriff des Menschen mit der Anlage künstlicher Kanäle ist eine historisch einzigartige Kulturlandschaft entstanden. Doch die Wasserläufe müssen regelmäßig entkrautet und entschlammt werden, um sie am Fließen und befahrbar zu halten und um die Ausweitung der Moore zu verhindern. Im Spreewald unterliegen 470 Kilometer Gewässer Erster Ordnung sowie 8,7 Kilometer schiffbare Gewässer Zweiter Ordnung der Gewässerunterhaltungspflicht durch das Land Brandenburg.
Noch bevor die bekannten Probleme mit der »Spreeverockerung« infolge des Braunkohlebergbaus für Schlagzeilen sorgten, war seit den 1990er Jahren an den hohen Kosten der Entschlammung gespart worden, so, dass Bauern, Wassersportler, Tourismusanbieter, Kommunalpolitiker und Naturschützer Alarm schlugen.
Zu Wochenbeginn haben das Umweltministerium und die Landkreise in Lübbenau (Oberspreewald-Lausitz) den erfolgreichen Abschluss eines Pilotprojektes zur Entschlammung von Spreewaldfließen gemeldet. Ziel war die Erprobung praktikabler und kostenminimierender Verfahrensweisen zur Entnahme und zum Verbringen oder Verwerten des Schlamms. Dabei bestätigten sie den im Ergebnis des Pilotprojekts entwickelten Verfahrensablauf für ein kontinuierliches und effizientes Vorgehen. Das Prinzip ist altbewährt: Der Schlamm wird vom Gewässergrund aufgenommen (möglichst aufgesaugt) und in ufernahen Bereichen versprüht. Ausnahmen sind Schutzgebiete, und der Schlamm darf nicht mit Schwermetallen und anderen Giften kontaminiert sein.
Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) erklärte dazu: »Wir haben mit dem Pilotprojekt die Grundlage geschaffen, dass zukünftig an den neuralgischen Fließabschnitten im Spreewald eine regelmäßige Entschlammung durchgeführt werden kann.«
Das Pilotprojekt hatte der Minister im Dezember 2013 gestartet. Dabei sollten geeignete Verfahren gefunden werden, mit denen der zunehmenden Verschlammung der Fließe effektiv entgegengewirkt werden kann. Das noch vor 30 Jahren übliche Verfahren der Entschlammung der Fließe und des Aufbringens entnommenen Schlamms auf angrenzende Flächen sei heute nicht mehr ohne Weiteres möglich, teilte das Ministerium mit. Sowohl naturschutzfachliche Anforderungen wie der Biotop- und Artenschutz im Biosphärenreservat Spreewald als auch bodenschutz- und abfallrechtliche Vorschriften seien zu beachten.
An den drei Pilotstrecken des Peterkanals bei Neuzauche, des Stadtgrabens Lübben und des Brodg in Lübbenau wurden Verfahren und Technologien beprobt, vegetationskundliche Untersuchungen durchgeführt, Bodenproben analysiert und ausgewertet. Abschließend sei ein mit allen Beteiligten abgestimmter, aufwandsminimierender, standardisierter Verfahrensablauf vereinbart worden, hieß es. Folgen werden weitere Abschnitte im Oberspreewald (Bürgergraben, Dorotheengraben, Storchgraben) und im Unterspreewald (Dorotheengraben, Quaasspree-Ost, Laubengraben, Krügerstrom, Phahlspree).
Künftig wird die Entschlammung der Fließe als regelmäßiger Bestandteil der Gewässerunterhaltungsplanung für den Spreewald umgesetzt, teilte das Umweltministerium mit.
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