Ausgleichszahlungen sind jetzt eher möglich
Früher in den Ruhestand - weniger Rente
Auf diese Veränderung, die mit dem sogenannten Flexirentengesetz, das ab 1. Juli 2017 eingeführt wurde, macht das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in Berlin aufmerksam.
Ein früherer oder späterer Rentenbeginn führt zu Ab- beziehungsweise Zuschlägen. Während ein späterer Renteneintritt pro Monat mit einem Zuschlag von 0,5 Prozent honoriert wird, kürzt die Rentenversicherung bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme die Rente um 0,3 Prozent für jeden früheren Monat.
Versicherte, die ein Jahr vorz...
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