Entschädigungszahlungen in der Steuererklärung angeben?

Steuerrecht

Nach einem Schaden landet das Geld von der Versicherung zumeist auf dem Konto des Geschädigten. Muss ich diese Entschädigungszahlungen in meiner Steuererklärung angeben?

Die Antwort ist wie (fast) immer im (Steuerrecht: Es kommt darauf an - und zwar auf den Einzelfall. Zumeist gilt: Geld von der Versicherung muss nicht beim Fiskus angegeben werden, wenn ein Schaden aus dem Privatleben ersetzt wird. Wenn der Hausratversicherer nach einem Wasserrohrbruch die komplette Wohnungseinrichtung ersetzt, dann ist die Versicherungsleistung steuerfrei. Dabei kommt es auf die Höhe des Schadens nicht an.

Die erstatteten Kosten zum Beispiel für die Dachreparatur des Eigenheims nach einem Sturm müssen ebenfalls nicht beim Fiskus angegeben werden. Auch wenn die Kfz-Versicherung des Unfallgegners die Kosten für die Autoreparatur überweist, muss der Betrag nicht versteuert werden. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Entschädigung nach de...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.