Bundesgerichtshof kippt mehrere Zusatzentgelte der Sparkasse Freiburg

Fragen & Antworten zum Streit um Bankengebühren

Wer bei der Sparkasse Freiburg Kunde ist, muss etwa für eine schriftliche Benachrichtigung über eine abgelehnte SEPA-Lastschrifteinlösung per Post fünf Euro zahlen. Für die Aussetzung und Löschung eines Dauerauftrages verlangte die Bank bis vor gut vier Jahren zwei Euro. Die Führung eines Pfändungsschutzkontos kostete bis 2012 monatlich sieben Euro.

Die Verbraucherschützer der Schutzgemeinschaft für Bankkunden hielten diese Entgelt-Klauseln für rechtswidrig und klagten. Am 12. September 2017 erklärte der BGH (Az. XI ZR 590/15), die Sparkasse Freiburg dürfe für bestimmte Leistungen keine Gebühren von ihren Kunden verlangen. Die Richter sahen eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern. Die Sparkasse habe damit Kosten auf ihre Kunden abgewälzt, die nicht im Zusammen- hang mit der eigentlichen Unterrichtung über einen nicht ausgeführten Zahlungsauftrag standen. Auch für die Aussetzung oder Löschung eines Dauerauftrages darf d...


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