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EuGH erleichtert Firmen Verlagerung von Zentrale

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Unternehmen können ihren rechtlichen Sitz frei in andere EU-Länder verlegen. Eine gleichzeitige Verlegung ihrer tatsächlichen Tätigkeit ist nicht erforderlich, wie am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er gab damit dem polnischen Unternehmen Polbud recht. Dies hatte 2011 in einer außerordentlichen Hauptversammlung entschieden, seinen sogenannten Satzungssitz nach Luxemburg zu verlegen. 2013 wurde dies vollzogen. Beim polnischen Registergericht beantragte Polbud die Löschung aus dem Handelsregister. Nach polnischem Recht führt die Sitz-Verlegung ins Ausland allerdings zur Liquidation des Unternehmens in Polen. Eine Löschung aus dem Handelsregister lehnte das Registergericht ab, weil die Liquidation nicht abgeschlossen sei. AFP/nd

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