NSU-Ausschuss berät über Aktenfreigabe

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Potsdam. Im Streit um als geheim eingestufte Akten zu den Ermittlungen gegen die rechtsextremistische »Nationale Bewegung« ist der NSU-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags erneut ins Stocken geraten. Die Abgeordneten wollten am Montag Oberstaatsanwältin Marianne Böhm befragen. Sie hatte nach einer verratenen Razzia gegen die Neonazis im Februar 2001 eine interne Ermittlungsgruppe geleitet. Böhm wies allerdings darauf hin, dass Teile der Akten als geheim eingestuft seien und daher nicht in öffentlicher Sitzung besprochen werden dürften.

Die Innenexpertin der Grünen-Landtagsfraktion, Ursula Nonnemacher, beklagte, dass das Justizministerium nicht der Aufforderung nach einer klaren Kennzeichnung von geheimen und nicht geheimen Aktenteilen nachgekommen sei. Daraufhin schloss der Ausschussvorsitzende Holger Rupprecht (SPD) die Öffentlichkeit für Beratungen über das weitere Vorgehen aus.

Die Sitzung sollte am Nachmittag mit nicht öffentlichen Beratungen über den Umgang mit den Akten fortgesetzt werden. Daran sollten auch Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) und Justizminister Stefan Ludwig (LINKE) teilnehmen. Nach einem Schreiben des Innenministeriums gebe es Klärungsbedarf, wie die Abgeordneten mit Informationen aus Akten, die als geheim eingestuft seien, im Ausschuss umgehen dürften, sagte Rupprecht.

Anschließend wollte der Ausschuss noch Eike Lancelle hören, der von 1999 bis 2006 Staatssekretär im brandenburgischen Innenministerium war. In seine Amtszeit fielen die Enttarnungen mehrerer V-Leute des Verfassungsschutzes sowie die Ermittlungen gegen die »Nationale Bewegung«. Diese hatte in den Jahren 2000 und 2001 rassistische und antisemitische Anschläge und Propagandaaktionen verübt.

Die Vernehmung von Oberstaatsanwältin Böhm wurde auf die nächste Ausschusssitzung am kommenden Freitag verschoben.

Der NSU-Untersuchungsausschuss hatte sich am 12. Juli 2016 konstituiert, zuvor hatte der Landtag am 26. April 2016 die Einsetzung einstimmig beschlossen. Der Ausschuss soll »umfassend aufklären, ob ein Handeln oder Unterlassen der Brandenburger Sicherheits- und Justizbehörden die Bildung und die Taten der Terrorgruppe ›Nationalsozialistischer Untergrund‹ (NSU) sowie deren Unterstützer begünstigt und/oder die Aufklärung und Verfolgung der von der Terrorgruppe begangenen Straftaten erschwert haben«, hieß es damals. dpa/nd

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