Sonderkündigungsrecht

Mietrechtlicher Expertentipp

Mietern, die die Miete pünktlich zahlen und die Regeln des Mietvertrages einhalten, kann nur in Ausnahmefällen gekündigt werden, zum Beispiel, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf, geltend macht, er also selbst oder ein naher Familienangehöriger in die Wohnung ziehen will.

Von diesem Grundsatz gibt es aber nach Angaben des Mietervereins Dresden und Umgebung eine wichtige Ausnahme. Wohnen Mieter und Vermieter »unter einem Dach« in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder in einem Zweifamilienhaus, kann der Vermieter kündigen, ohne einen gesetzlich anerkannten Kündigungs...


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