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Auch Saisonarbeiter erhalten Mindestlohn
Saisonkräfte in Wintersportgebieten sind reguläre Arbeitnehmer mit den gleichen Rechten und Pflichten wie andere Beschäftigte. Deshalb haben sie auch Anspruch auf den Mindestlohn, so die Auskunft von Tjark Menssen, Leiter der Rechtsabteilung des DGB Rechtsschutz. Es gibt aber eine Ausnahme: Arbeitgeber dürfen Sachleistungen wie einen Dienstwagen eigentlich nicht auf den Lohn anrechnen. Bei Saisona...
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