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Bundesregierung hat Abgeordneten Auskünfte zu Unrecht verweigert

Karlsruhe stärkt Rechte des Bundestags / Informationspflicht muss auch bei heiklen Anfragen erfüllt werden

Die Bundesregierung hat Bundestagsabgeordneten zu Unrecht Informationen über die Bahn und zur Finanzmarktaufsicht verweigert. Damit habe sie die Rechte der Abgeordneten und des Parlaments verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1069329.bundestag-bundesregierung-hat-abgeordneten-auskuenfte-zu-unrecht-verweigert.html

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