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Bundesregierung hat Abgeordneten Auskünfte zu Unrecht verweigert
Karlsruhe stärkt Rechte des Bundestags / Informationspflicht muss auch bei heiklen Anfragen erfüllt werden
Die Bundesregierung hat Bundestagsabgeordneten zu Unrecht Informationen über die Bahn und zur Finanzmarktaufsicht verweigert. Damit habe sie die Rechte der Abgeordneten und des Parlaments verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1069329.bundestag-bundesregierung-hat-abgeordneten-auskuenfte-zu-unrecht-verweigert.html
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