Zulage gibt’s eher mit Tarifvertrag
Die Hälfte der Beschäftigten bekommt Weihnachtsgeld
Düsseldorf. Bundesweit erhalten 55 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld. Deutlich im Vorteil sind dabei Mitglieder von Gewerkschaften, wie eine am Dienstag veröffentlichte Onlineumfrage für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung zeigt. 65 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder erhalten die Sonderzahlung, bei Nichtmitgliedern sind es nur 50 Prozent.
Ein maßgebliches Kriterium ist die Tarifbindung. Von Beschäftigten in Betrieben mit Tarifbindung erhielten 74 Prozent Weihnachtsgeld, ohne Tarifbindung nur 44 Prozent. Auch regional gibt es große Unterschiede: In Westdeutschland bekommen 57 Prozent, in Ostdeutschland nur 43 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld. Dies sei auch ein Ergebnis der unterschiedlich hohen Tarifbindung in Ost- und Westdeutschland, erklärte die Stiftung.
Auch erhielten Männer (58 Prozent) häufiger die Sonderzahlung als Frauen (49 Prozent), unbefristet Beschäftigte (55 Prozent) häufiger als Befristete (42 Prozent).
Dort wo es Tarifverträge gibt, sehen diese in den meisten Wirtschaftszweigen ein Weihnachtsgeld vor. Überwiegend wird dieses als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. 95 bis 100 Prozent erhalten Beschäftigte im Bankgewerbe sowie in der Chemie-, Druck- und Süßwarenindustrie. Bei 80 Prozent liegt der Prozentsatz in der Versicherungsbranche. Geringer sind die Anteile im Einzelhandel (62,5 Prozent) und in der Metallindustrie (überwiegend 55 Prozent).
Im öffentlichen Dienst schwanken die Prozentsätze zwischen 53 und 82 Prozent in Westdeutschland und 44 bis 66 Prozent in Ostdeutschland. Für Beamte gelten gesonderte Regelungen.
Seit der Befragung 2016 haben sich die Zahlen kaum geändert. Grundlage ist eine Befragung der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. An der Umfrage beteiligten sich demnach rund 17 000 Beschäftigte zwischen August 2016 und August 2017. AFP/nd
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