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Fragerecht im Bundestag gestärkt
Karlsruhe: Bundesregierung hat Parlament unzureichend informiert
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Bundestags auf Kontrolle der Bundesregierung in einer weitreichenden Entscheidung erneut gestärkt. Die Bundesregierung ist demnach grundsätzlich verpflichtet, Anfragen des Parlaments öffentlich zu beantworten, weil es ansonsten »Missstände in Regierung und Verwaltung nicht aufdecken kann«, heißt es in einem am Dienstag verkündeten Urteil. ...
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