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Keine Übernahme der ganzen Miete
Karlsruhe zu Hartz IV: Kosten der Unterkunft müssen angemessen sein
Karlsruhe. Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohn- und Heizkosten. Es sei verfassungskonform, dass der Gesetzgeber »keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat«, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Vielmehr dürften Jobcenter die Erstattung auf ein...
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