Was die Chefs der Sparkassen verdienen

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Potsdam. Die Gehälter der Sparkassenvorstände im Land Brandenburg sollen künftig offengelegt werden. Dies sieht eine Gesetzesnovelle der rot-roten Landesregierung vor, die am Donnerstag im Finanzausschuss des Landtags diskutiert wurde. Widerstand gibt es allerdings aus den betroffenen Sparkassen. In Brandenburg gibt es derzeit elf verschiedene Sparkassen. Dem neuen Sparkassengesetz zufolge soll der jeweilige Träger der Sparkasse künftig darauf hinwirken, dass die Bezüge jedes Vorstandes jährlich mit Namen und aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten offengelegt werden. Auch Abfindungen oder andere Nebenabsprachen sollen transparent werden. Träger der Sparkassen sind in der Regel Kommunen.

Der Ostdeutsche Sparkassenverband lehnte das Vorhaben in einer Anhörung des Ausschusses ab. Er befürchte, dass bei unpopulären Entscheidungen eines Sparkassenvorstandes dann künftig immer auch das Gehalt genannt werde, sagte Präsident Michael Ermrich im Anschluss vor Journalisten. Eine namentliche Gehaltsveröffentlichung stelle Vorstände an den Pranger. Sparkassen seien keine Behörden und auch nicht mit börsennotierten Großbanken vergleichbar, die die Bezüge veröffentlichen.

In einigen anderen Bundesländern wurden Transparenzregeln für Sparkassenchefs bereits beschlossen. dpa/nd

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