Assistenzsysteme eines harten Kurses

Bundesregierung hält an Abschiebungen nach Afghanistan fest - ungeachtet der sich verschärfenden Sicherheitslage

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Auf dem politischen Kalender des Bundesinnenministers standen am Mittwoch zwei Vorhaben. Und beide dienten sie dem selben Zweck: der Verfeinerung des Systems zur Flüchtlingsabwehr. Für Protest sorgte eine am Abend vorgesehene Abschiebung afghanischer Flüchtlinge in ihre Heimat. Die vergleichsweise niedrige Zahl von 70 Personen und der Hinweis darauf, es handele sich bei ihnen um Straftäter, soll die Öffentlichkeit offenbar an den Umstand gewöhnen, dass die Bundesregierung Abschiebungen auch in Kriegsgebiete für legitim hält. Thomas de Maizière wies darauf hin, dass solche Abschiebungen politische Linie der Bundesregierung blieben. Er äußerte dies am Morgen bei einem Besuch des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), wo es um die Verbesserung der Identitätsfeststellung von Flüchtlingen ging; hierfür steht künftig ein neues Assistenzsystem zur Verfügung. Flüchtlinge entziehen sich einem Asylverfahren oder ihrer Abschiebung durch Verschleierung ihrer Identität, so lautet gemeinhin der Vorwurf, der Pate bei der Erfindung solcher Assistenzsysteme steht. Plausibilität der Fluchtgeschichte ist ein wichtiges Moment der Asylentscheidung des Bundesamtes.

Die wachsende Zahl erfolgreicher Klagen gegen Asylentscheidungen zeigt zugleich, dass die Anhörungen, in denen Asylbewerber die Geschichte und Begründung ihrer Flucht glaubhaft machen müssen, nicht unbedingt mit allerletzter Sorgfalt, also der Suche nach Identität und Plausibilität, geführt werden. Dass bei den Verfahren nach vorgefertigten Mustern entschieden wird, legen auch die jüngsten Zahlen nahe: Danach lebten nach Rückfragen der Linksfraktion an die Bundesregierung zuletzt 176 889 Personen aus Kriegsgebieten, vor allem Syrien, mit subsidiärem, also minderem Schutz in Deutschland. Ende 2015 waren es noch 15 441 Personen - geändert hat sich seither nicht die Lage in Syrien, sondern die Behandlung der Flüchtlinge in Deutschland. Subsidiär Geschützte müssen auf das Recht zur Familienzusammenführung derzeit verzichten, es wurde für zwei Jahre ausgesetzt. Je mehr Menschen nur subsidiär geschützt sind, desto mehr Familiennachzug »erspart« sich damit Deutschland.

Grund ist hier vor allem die Sorge einer unkontrollierbaren Zahl von Angehörigen. Dabei ergeben die Zahlen zum Familiennachzug anerkannter Flüchtlinge, die ein Recht auf Familienzusammenführung geltend machen können, dass die Größenordnungen überschaubar bleiben. Für syrische und irakische anerkannte Flüchtlinge ergab sich bei jüngsten Erhebungen ein Nachzugfaktor von 0,5 pro Person. Die LINKE im Bundestag rechnet vor, dass auf dieser Grundlage mit einem Nachzug von etwa 65 000 Menschen zu ihren subsidiär geschützten Angehörigen in Deutschland zu rechnen sei - keine Zahl, die zu Panik Anlass sein kann.

Minister de Maizière nutzte seine Bamf-Besuch am Mittwoch, seine Linie zu bekräftigen: Gefährder und Straftäter könnten auch künftig abgeschoben werden. Dieser Vorwurf trifft auch auf die 70 Afghanen zu, die am Abend - bei nd-Redaktionsschluss war die Aktion noch nicht vollzogen - abgeschoben werden sollten. Für 18 Uhr war eine Demonstration von Abschiebungsgegnern am Terminal 1 des Flughafens angekündigt. Doch Flüchtlingsorganisationen weisen auf die sich immer weiter verschärfende Lage in Afghanistan hin. Und für die LINKE intervenierte die Innenpolitikerin Ulla Jelpke mit der Klarstellung: Menschen in den Krieg abzuschieben, sei weder eine strafrechtlich noch menschenrechtlich legitime Sanktion. Für eine »Abschiebung in Krieg und Terror« dürfe es daher kein Kriterium sein, ob jemand eine Straftat begangen hat oder nicht. Der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhardt, forderte, die Spirale der Inhumanität zu stoppen. Bis Ende September gab es in diesem Jahr insgesamt 18 153 Abschiebungen, 80 davon nach Afghanistan.

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