Klage wegen Flüchtlingsquoten

EU-Kommission geht gegen Tschechien, Ungarn und Polen vor

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Brüssel. Im Streit um die Umverteilung von Flüchtlingen verklagt die EU-Kommission Tschechien, Ungarn und Polen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er habe viel versucht, um die drei Mitgliedstaaten zu überzeugen »zumindest ein bisschen Solidarität zu zeigen«, sagte der für Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos am Donnerstag in Brüssel. Diese habe es bislang aber nicht gegeben. »Zu meinem Bedauern musste ich den nächsten Schritt tun«, so Avramopoulos.

Wegen mangelnder Teilnahme an der Umverteilung von Flüchtlingen hatte die EU-Kommission bereits im Juni ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien eingeleitet. Weil sich die Länder nicht bewegten, zieht die EU-Behörde nun vor den EuGH. Dieser könnte Zwangsgelder gegen die Staaten verhängen. Hintergrund des Streits ist der EU-Beschluss aus dem Jahr 2015, bis zu 120 000 Flüchtlinge in andere EU-Staaten umzusiedeln, um Griechenland und Italien zu entlasten. dpa/nd Seite 4

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