Wer für den Zaun zuständig ist
Nachbarrecht
In Niedersachsen, Berlin und Brandenburg gilt nämlich im Nachbarrecht das System der »Rechtseinfriedung«. Das heißt: Dort müssen Sie als Eigentümer auf ihrer rechten Grundstücksgrenze einen Zaun ziehen, wenn Ihr Nachbar dies verlangt. Sie müssen auch allein die Kosten der Errichtung und des Unterhalts dieses Zaunes tragen - sogar dann, wenn dieser teilweise oder ganz auf dem Nachbargrundstück steht.
Mit »rechter Grenze« ist die Seite gemeint, die von der Straße aus gesehen rechts ist. Wenn Sie sich also auf die Straße stellen und auf Ihr Grundstück schauen, müssen Sie sich um den Zaun kümmern, der Ihr Grundstück auf der rechten Seite Ihres Hauses vom Nachbargrundstück trennt.
Für den linken Zaun dagegen ist entsprechend Ihr linker Nachbar zuständig. Für den Zaun hinter Ihrem Grundstück dagegen sind Sie gemeinsam mit demjenigen zuständig, dessen Grundstück dahinter liegt.
Eine solche ...
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