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Arbeitgeber darf Präsenz prämieren

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern Anwesenheitsprämien zahlen, wenn sie nicht oder selten krank sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Prämie bei Krankheit nur anteilig gekürzt wird - und nicht pauschal. Darauf verweist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).Es ist grundsätzlich erlaubt, wegen Krankheit Sondervergütungen zu kürzen, die Arbeitnehmer neben ihrem regulären L...

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