Ein Verstoß rechtfertigt Abmahnung oder Kündigung, aber nicht beides

Mietrechtsurteile

Es gibt eine Vielzahl von weiteren Verhaltensweisen, die der Mieter an den Tag legen kann und die letztlich nicht im Einklang mit den vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen stehen. Zu denken ist an untersagte Hundehaltung, zu laute Musik oder die Nutzung von Wohnräumen zu gewerblichen Zwecken. Was muss der Vermieter tun, wenn der Mieter sich falsch verhält? Kann er kündigen oder »nur« abmahnen?

In diesem Zusammenhang verweist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg vom 15. Juli 2016 (Az. 46 C 144/16).

Hier hatte ein an Schizophrenie erkrankter Mieter durch wiederholtes Schreien und Brüllen in der Wohnung sowie weiteren Krach auf sich aufmerksam gemacht. Letztlich trat der Mieter sogar die Wohnungstür der Nachbarin ein. Der Vermieter mahnte den Mieter ab und kündigte dann aufgrund der erheblichen Störung des Hausfriedens in der jün...


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