Ein verfassungsrechtlicher Skandal

Das Urteil zum KPD-Verbot 1956 war politisch stark beeinflusst und widerspricht heutigen juristischen Standards

  • Joseph Foschepoth
  • Lesedauer: ca. 7.0 Min.

Am 17. Januar 2017 verkündete das Bundesverfassungsgericht in dem bislang letzten Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD seine Entscheidung. Zwar wurde die NPD als verfassungswidrig eingestuft, der Antrag der Bundesländer auf ein Verbot der Partei jedoch als unbegründet zurück - gewiesen, weil es »an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht« fehle, »die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt«.

Mit dieser Begründung distanzierten sich die Karlsruher Richter ausdrücklich von der abweichenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 im KPD-Prozess, mit der die KPD anders als die NPD heute verboten wurde. In der wörtlich zitierten Begründung des KPD-Urteils hatten die Richter seinerzeit festgestellt, dass eine Partei auch dann verfassungswidrig sein und präventiv verboten werden könne, »wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfa...


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