Mehr Informationen bei Vertragsabschluss
Versicherungen
Detailliertere Kundeninformationen bei den jährlichen Standmitteilungen von Lebensversicherungen und mehr Transparenz beim Abschluss von Restschuldversicherungen sind einige der Neuerungen, die mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb in deutsches Recht einhergehen. Die Regelungen, was künftig im Versicherungsvertrieb erlaubt ist und was nicht, treten am 23. Februar 2018 in Kraft.
So verpflichtet der Gesetzgeber die Assekuranzen künftig, deutlicher über den aktuellen Rückkaufswert in der Lebensversicherung zu informieren. Zudem muss die Summe genannt werden, die garantiert zu erwarten ist, wenn der Vertrag entweder unverändert fortgeführt oder auf dem ak...
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