Grenzenlos streamen

Internet und Telefon

Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich ab 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen. Die Nutzung der bereits bezahlten Online-Dienste ist allerdings auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt. Dafür muss der Streaming-Anbieter das Nutzer-Wohnsitzland überprüfen.

Die im Mai 2017 vom EU- Parlament verabschiedete Portabilitätsverordnung macht den Weg fürs »Streamen ohne EU-Grenzen« frei. Zwar wurde das Urheberrecht nicht geändert, aber es wurde für kostenpflichtige Abos von Streaming-Diensten festgelegt, dass bei »vorübergehenden Aufenthalten« im EU-Ausland das Streamen als »Nutzung im Wohnsitzland« gilt. Dabei müssen die Anbieter Musik, Serien, Filme oder Live-Über...


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