Bundesfinanzhof lässt Revision in Attac-Fall zu
Frankfurt am Main. Der Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac geht weiter. Der Bundesfinanzhof habe die Revision gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts in Kassel ohne Begründung zugelassen, erklärte eine Attac-Sprecherin. Das Kasseler Gericht hatte Attac 2016 die Gemeinnützigkeit bescheinigt und keine Revision zugelassen. Dagegen war die Frankfurter Finanzverwaltung auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums vorgegangen. Gemeinnützigkeit bringt steuerliche Vorteile, beispielsweise könnte Attac Spendenbescheinigungen ausstellen. Das geht nun weiterhin nicht. Solange das Verfahren läuft, ist das Kasseler Urteil nicht rechtskräftig. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums hatte die Anweisung im Mai damit begründet, dass es um einen Fall gehe, »der von so grundsätzlicher Bedeutung ist, dass wir eine höchstrichterliche Entscheidung wollen«. AFP/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.