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SS-Mann Gröning muss ins Gefängnis

Karlsruhe. Der ehemalige SS-Buchhalter Oskar Gröning ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, seine vierjährige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen nicht antreten zu müssen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht an. Der 96-Jährige w...

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