Volkswagen scheitert in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Sonderprüfer im Skandal um manipulierte Abgaswerte ab
Volkswagen hat eine Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten. Deutschlands oberste Richter lehnten einen Eilantrag des Autobauers ab, der vorerst verhindern sollte, dass ein Sonderprüfer im Skandal um manipulierte Abgaswerte ermittelt. »Die mit einer Sonderprüfung typischerweise verbundenen Kosten und Belastungen begründen keine eine einstweilige Anordnung rechtfertigenden schweren Nachteile«, hieß es in der am Freitag veröffentlichte Entscheidung. Der Fall wird das Gericht aber weiter beschäftigen. Eine endgültige Entscheidung, ob die Sonderprüfung rechtmäßig ist, steht noch aus.
Wegen seines Gangs nach Karlsruhe erntete Volkswagen von Experten heftige Kritik. »Wenn der Skandal nicht aufgeklärt wird, fällt dies dem Konzern früher oder später auf die Füße. Und das werden vor allem die Beschäftigten zu spüren bekommen«, erklärte der LINKE-Politiker Herbert Behrens gegenüber »nd«. Dass Aktionäre des Konzerns klagen müssen, um an Informationen zu gelangen, sei bereits »ein ziemlicher Hammer«.
Laut Behrens, der in der letzen Legislaturperiode den Bundestagsuntersuchungsausschuss zur Aufklärung des Diesel-Abgas-Skandals leitete, machen sich auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) als Mitglieder des VW-Aufsichtsrat »mit ihrem Schweigen mitverantwortlich«.
»Süddeutsche Zeitung«, WDR und NDR berichteten am Freitag von der Beschwerde vorm Bundesverfassungsgericht. Den Sonderprüfer hatten drei US-amerikanische Fonds gefordert, die Anteile am Konzern halten. Sie waren auf einer Hauptversammlung von VW im Juni 2016 mit ihrem Anliegen zunächst gescheitert und schlugen deshalb den juristischen Weg ein. Im November gab ihnen das Oberlandesgericht Celle recht.
Mit Hilfe des Sonderprüfers wollen die Kläger erfahren, wann Aufsichtsrat und Vorstand von dem Skandal wussten und ob sie ihre rechtlichen Pflichten verletzten. Dafür muss die Konzernspitze dem Prüfer umfänglich Auskunft geben. VW führte in seinem Ersuchen vor Karlsruhe nun an, dass die Aufnahme einer solchen Prüfung Prozessrisiken in außerordentlicher Höhe auslöse. Die Richter monierten jedoch, dass der Konzern dabei »vage« bleibe.
Für LINKE-Politiker Behrens ist das Vorgehen von VW allein schon aus Verbrauchersicht »inakzeptabel«. Denn Erkenntnisse der Sonderprüfer kommen auch klagenden Kunden zu Gute. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Konzern verjähren Ende 2018, gegenüber Autohändlern allerdings schon Ende 2017.
Unterdessen reichte die Schweizer Verbraucherschutzorganisation SKS stellvertretend für rund 6000 Betroffene Schadenersatzklage gegen VW und den Schweizer Automobilhändler Amag ein. Mit der Klage muss sich das Handelsgericht in Zürich befassen. Mit Agenturen
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