Weihnachtsgeschenke umtauschen?

Fragen & Antworten

Nach den Weihnachtsfeiertagen beginnt vielfach die Zeit des Umtauschs. Dabei ist man in Geschäften und Kaufhäusern auf die Bereitschaft der Händler angewiesen, denn eine gesetzliche Pflicht, Ware umzutauschen haben sie nicht. Anders ist es im Internet. Hier ist der Umtausch gesetzlich garantiert.

Die Deutsche Anwaltauskunft (DAV) informiert über die rechtlichen Pflichten von Händlern, Beschenkten und Schenkern.

Besteht generell ein »Recht auf Umtausch«?

Ungeliebte Weihnachtsgeschenke unverzüglich umzutauschen - das fänden viele Beschenkte sicher praktisch. Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Anwaltauskunft, dämpft allerdings die Erwartungen: »Ein grundsätzliches Recht auf Umtausch gibt es nicht. Ob Geschäfte Waren zurücknehmen, hängt vor allem von ihrer eigenen Bereitschaft ab.«

Im Einzelfall gilt also, der Händler legt die Fristen und Bedingungen für ein...


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