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- Studentische Beschäftigte
Streik an den Unis steht bevor
Studentische Beschäftigte haben seit 2001 keine Lohnerhöhung bekommen
Die Aktionsgruppen bringen sich in Stellung: Seit Anfang des Jahres dürfen die studentischen Beschäftigten an den Universitäten des Landes wieder streiken. Der Tarifvertrag, welcher seit 2001 bestand, wurde zum Jahresbeginn aufgekündigt. Der Arbeitskampf kann beginnen. Doch tut er das auch?
Der Wille ist da: »Es ist kein Geheimnis, dass wir einen Warnstreik machen wollen«, sagt Gewerkschaftsmitglied Benjamin Bisping, der auch in der studentischen »TVStud«-Kampagne aktiv ist. Er war sich schon im Dezember sicher: Er möchte mitstreiken (»nd« berichtete). Nun ist er im Stress. Zwischen der Sitzung der Tarifkommission und Aktiven-Treffen findet er trotzdem etwas Zeit.
Über die Weihnachtstage sei natürlich nicht sehr viel passiert, doch nun wollen sich die Beschäftigten organisieren. »Es passiert jeden Tag schon«, sagt der 28-jährige, der nun seit fast sechs Jahre an der Technischen Universität (TU) angestellt ist und vor Kurzem seine erste unbefriedigende Lohnerhöhung erhalten hat. Die Anfragen und Solidaritätsbekundungen aus den Instituten häufen sich. Die ersten Zusagen zur Beteiligung am möglichen Streik kommen bei den Organisatoren und Gewerkschaften an.
Und dies obwohl für die studentischen Beschäftigten das Streiken ein gewisses Risiko berge. Da sie zeitlich begrenzt angestellt seien, dürfen sie nach einem Streik zwar wie jeder andere Angestellte nicht gekündigt werden, doch müsse ihr Vertrag auch nicht verlängert werden.
Bisping, der kurz vor dem Ende seiner Tätigkeit an der TU steht, ist sich dennoch sicher: Wenn der Streik ausgerufen wird, werden sich einige daran beteiligen. Nun müsse dieser nur noch von den Gewerkschaften ausgerufen werden. Das sei in seinen Augen jedoch sehr wahrscheinlich: »Die Tarifkommission hat das den Gewerkschaften empfohlen.«
Matthias Neis, Verhandlungsführer für ver.di, bestätigt auf nd-Anfrage, dass die ersten Vorbereitungen laufen: »In den nächsten Wochen wird es sicherlich zu Streikmaßnahmen kommen.« Wann genau diese stattfinden sollen, könne er allerdings aus strategischen Gründen nicht sagen. Kommende Woche sollen die Termine veröffentlicht werden.
Mitte Dezember hatten die verhandlungsführenden Gewerkschaften Erziehung und Wissenschaft (GEW) und ver.di die fünfte Verhandlungsrunde mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) für gescheitert erklärt. Damals erklärte Udo Mertens von der GEW: »Die Arbeitgeber waren nicht bereit, ihr bisheriges Angebot wesentlich zu verbessern.« Dies sah vor, den Stundenlohn bis 2022 schrittweise auf 12,50 Euro anzuheben. Die studentischen Beschäftigten fordern sofort 14 Euro Stundenlohn und eine automatische Anpassung an die Lohnsteigerung anderer Uni-Beschäftigter. Der KAV nannte dies »Maximalforderungen«, die »nicht erfüllt werden können«.
Ein Lichtblick für die Studenten könnte der Arbeitskampf am Botanischen Garten sein (»nd« berichtete). Dort konnte vor Kurzem »nach zähen Verhandlungen«, so ver.di, ein Interessenausgleich erlangt werden. Alle Beschäftigten der ehemaligen Billigtocher sind seit Anfang des Jahres wieder bei der Freien Universität Berlin angestellt. Die Tochtergesellschaft wurde aufgelöst.
Wenn es nach der CDU ginge, sollte dieser im Falle TVStud gar nicht erst stattfinden. »Ein Streik kurz vor dem Beginn der Prüfungsphase nutzt niemandem«, sagt der forschungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Adrian Grasse und setzt auf den Burgfrieden. »Ich fordere den Senat auf seinen Einfluss zu nutzen, um alle Seiten wieder an den Verhandlungstisch zurück zu bringen.« Doch auch er sieht ein: »Die studentischen Beschäftigten leisten einen wertvollen Beitrag für einen erfolgreichen Betrieb der Berliner Hochschulen.«
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