Heimliche Verfolgung

Die Verwendung von »stillen SMS« durch die Polizei rasant gestiegen

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 2 Min.

Die deutschen Sicherheitsbehörden nutzen einem Medienbericht zufolge vermehrt Handydaten, um Verdächtige zu orten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Das »Handelsblatt« hatte zuerst darüber berichtet. Der Verfassungsschutz verschicke demnach sehr viel mehr sogenannte stille SMS, um Personen zu orten. Im zweiten Halbjahr 2017 habe der deutsche Inlandsgeheimdienst rund 180.000 solcher heimlichen Nachrichten an Mobiltelefone von Verdächtigen versandt. Im Vorjahreszeitraum setzte die Behörde dieses Ermittlungsinstrument etwa 144.000 Mal ein.

Die LINKE kritisierte die neuen Zahlen zur Nutzung von Mobiltelefonen als Ortungswanzen. »Handys sind zum Telefonieren da, nicht um deren Besitzer heimlich zu verfolgen«, sagte der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko. »Durch die neuen Fähigkeiten von Polizei und Geheimdiensten wird das Vertrauen in die digitale Privatsphäre weiter ausgehöhlt - die Spitzelei ist kaum kontrollierbar.«

Laut dem Zeitungsbericht nutzte auch das Bundeskriminalamt (BKA) die Fahndungsmethode der stillen SMS stärker als zuvor: Das BKA habe in den vergangenen sechs Monaten des Jahres 2017 so fast 22.000 solcher Kurzmitteilungen versandt - rund 5000 mehr als im zweiten Halbjahr 2016.

Aus Sicht der Linkspartei ist das digitale Überwachungsinstrument rechtswidrig. Polizei und Geheimdienste dürften die Kommunikation von Telefonen nur passiv abhören. Als Ortungsimpulse werden die stillen SMS aber von den Behörden selbst erzeugt - so würden sie zum aktiven Vorgang. »Als erster Schritt muss für die Behörden eine grundsätzliche Benachrichtigungspflicht der Betroffenen eingeführt werden«, forderte Hunko. Sämtliche digitalen Ermittlungsinstrumente müssten auf Rechtslücken überprüft werden, so der Politiker. »Die Anfrage zeigt, dass unsere Vorsicht bei der Einführung neuer digitaler Spähwerkzeuge berechtigt ist.«

Der LINKE-Abgeordnete kritisierte weiter, dass die Nutzung von stillen SMS durch den Zoll seit Jahren als Verschlusssache eingestuft ist. Einen nachvollziehbaren Grund würde das Finanzministerium nicht liefern. Zudem gebe es keine Angaben zur Verwendung des Überwachungsinstrumentes durch den Bundesnachrichtendienst, obwohl auch dieser Mobiltelefone zur Ortung einsetzen soll. »Ich kritisiere das Auskunftsverhalten der Bundesregierung«, so Hunko.

Auch bei Funkzellenabfragen sei die Überwachung laut dem Medienbericht ausgedehnt worden. Der Netzbetreiber gibt dabei auf Anfrage alle Handynummern heraus, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle eingebucht waren. Das BKA habe in der zweiten Jahreshälfte 2017 insgesamt 376 Mal davon Gebrauch gemacht, ein Jahr zuvor nur einmal. Die Bundespolizei nutze den sogenannten Imsi-Catcher zum Abhören von Telefongesprächen besonders häufig - 61 Mal kam das Überwachungsinstrument zuletzt zum Einsatz. 2016 hatte es nur acht Fälle gegeben, in denen auf die Methode zurückgegriffen wurde. Mit Agenturen

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