Atommüll darf in den Schacht Konrad
Bundesverwaltungsgericht entschied für die Endlagerstätte im ehemaligen Bergwerk bei Salzgitter
Das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht Konrad bei Salzgitter kann zum Endlager für Atommüll ausgebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerden von Kommunen und einem Landwirt gegen die Nichtzulassung von Revisionen gegen vorausgegangene Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) abgewiesen.
Das OVG hatte im März vergangenen Jahres Klagen gegen die Betriebsgenehmigung für den Schacht Konrad abgeschmettert. Diese OVG-Entscheidungen sind nun rechtskräftig geworden.Das Bundesverwaltungsgericht erklärte, gesetzliche Zulassungsgründe für eine Revision lägen nicht vor. Die Kläger hätten nicht dargelegt, dass der Sache grundsätzliche Bedeutung zukomme oder die OVG-Entscheidungen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abwichen. Zudem hätten die Kläger keine Verfahrensfehler aufgezeigt.
Der Sprecher der atomkritischen Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, Peter Dickel, bezeichnete die Entscheidung des Leipziger Gerichtes auf ND-Anfrage als »Katastrophe«. Die Gerichte hätten sich inhaltlich überhaupt nicht mit Schacht Konrad beschäftigt, ondern nur »entschieden, dass die Betroffenen keine Rechte haben sollen«.Der Widerstand gegen das Endlager Schacht Konrad werde trotz der Leipziger Entscheidung weitergehen und sich künftig wieder mehr auf die Straße verlagern, kündigte Dickel an. Bereits am Dienstagabend versammelten sich Atomkraftgegner am Schachtgelände zu einer Kundgebung.
Ausbaubeginn zum Endlager noch dieses Jahr
Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) begrüßte die Leipziger Entscheidung. Nachdem juristisch nun Klarheit bestehe, solle der Ausbau von Schacht Konrad zum Endlager zügig beginnen. Laut Genehmigung können im Schacht bis zu 303 000 Kubikmeter schwach und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden. Die Genehmigung der niedersächsischen Landesregierung von 2002 gilt für Müll aus Atomkraftwerken, Forschungsinstituten, Krankenhäusern und der Industrie. Stark strahlender Atommüll, wie zum Beispiel abgebrannte Brennstäbe aus Atomkraftwerken, dürfen dagegen nicht in das Lager Konrad.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes könnte der Ausbau des früheren Eisenbergwerks zum Endlager für schwach und mittelradioaktiven Atommüll noch in diesem Jahr beginnen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte, der Bund als Antragsteller sei nun atomgesetzlich verpflichtet, die Umrüstung von Schacht Konrad zum Endlager vorzubereiten: »Eine Alternative zur Umsetzung dieses Gerichtsurteils gibt es nicht.«
Tatsächlich ist aber noch längst nicht ausgemacht, wann und ob Schacht Konrad jemals als Lagerstätte für strahlende Abfälle genutzt wird. Bislang gibt es in der Großen Koalition keinen Konsens darüber, ob ein oder mehrere Endlager entstehen sollen. Würde nur ein Lager für alle Arten radioaktiver Abfälle gebaut, gäbe es für Konrad keinen Bedarf. Die Leipziger Gerichtsentscheidung bringt die Regierungskoalition nun in Zugzwang, sich für eines der vorliegenden Konzept zu entscheiden.
Eisenerzgrube war nur elf Jahre in Betrieb
Der politische Streit um Schacht Konrad währt bereits 30 Jahre. Die nach dem früheren deutsch-nationalen Reichstagsabgeordneten und langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden der Salzgitter AG, Konrad Ende, benannte Eisenerzgrube war nur elf Jahre lang in Betrieb, bevor sie in der Mitte der 1970er Jahre wegen ihrer Unrentabilität wieder stillgelegt wurde. Um die Arbeitsplätze zu erhalten, warb der Betriebsrat für eine anderweitige Nutzung und stieß bei der damaligen Bundesregierung auf reges Interesse. Wegen der intakten Infrastruktur unter Tage erschien der Schacht als Endlager für Atommüll geeignet. In einem groß angelegten Erkundungsprogramm ließ der Bund die Grube von 1976 bis 1981 auf ihre Tauglichkeit untersuchen. 1982 stellte das Bundesamt für Strahlensc...
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