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Kontrollverluste
Fabian Lambeck über die unzureichende Überwachung des Mindestlohns
Trotz aller Mängel ist der Mindestlohn ein sozialpolitischer Fortschritt. Millionen Arbeitnehmer profitierten von der Festsetzung einer Lohnuntergrenze im Jahre 2015. Doch wer nun meint, damit seien alle Probleme gelöst, der irrt. Zuallererst ist der Mindestlohn zu niedrig, um etwa Altersarmut zu verhindern.
Angesichts der Zahlen, die die Linksfraktion nun bei der Bundesregierung erfragt hat, zeigt sich zudem, dass die Kontrolle durch den zuständigen Zoll immer noch zu grobmaschig ist. Etwas mehr als 2500 Ermittlungsverfahren gegen Mindestlohnverstöße wurden im vergangenen Jahr in die Wege geleitet.
Dass diese Zahl in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Verstößen steht, legt eine Studie nahe, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung vor wenigen Wochen veröffentlichte. Demnach erhielten im Jahr 2016 rund 1,8 Millionen anspruchsberechtigte Beschäftigte weniger als den damals geltenden Stundenmindestlohn von 8,50 Euro.
Die Studie unterstreicht, wie notwendig intensive Kontrollen in Betrieben, Gaststätten und auf Baustellen sind. Doch noch immer sind bei der zuständigen Abteilung im Zoll Hunderte Stellen unbesetzt. Dieser staatliche Kontrollverlust geht zu Lasten der Arbeitnehmer, die um ihren Mindestlohn geprellt werden, weil man ihren Chefs kaum auf die Finger schaut.
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