Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Kein Anspruch auf DDR-Zusatzversorgung
Kläger scheitert vor Bundesverwaltungsgericht mit Versuch der nachträglichen Einbeziehung in Sonderversorgungssystem
Obwohl er Repressalien erlebte, hat ein Rentner keinen Anspruch, nachträglich in die Zusatzversorgung der DDR einbezogen zu werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1077655.kein-anspruch-auf-ddr-zusatzversorgung.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.