Regeln für Fußgänger und Straßenbahnen
Damit Unfälle zwischen Fußgängern und Straßenbahnen vermieden werden, gelten besondere Regeln. Laut Straßenverkehrsordnung (Paragraf 25 Abs. 5) dürfen Gleise nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden, wenn sie nicht für den sonstigen öffentlichen Straßenverkehr freigegeben sind. Das heißt, »straßenbündige Bahnkörper« etwa in einer Fußgängerzone dürfen an jeder Stelle überquert werden. Sind die Straßenbahnschienen baulich getrennt, etwa durch Bordsteine, Rasen, Pflaster oder Schotter, müssen Überwege benutzt werden. Wegen fehlender Sicht ist es nicht erlaubt, die Schienen direkt hinter einer Straßenbahn zu überqueren. Straßenbahnen haben einen deutlich längeren Bremsweg als Autos. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie zum Beispiel in der Karlsruher Fußgängerzone nach Angaben der Verkehrsbetriebe nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren. dpa/nd
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