Koppers kann neuen Posten antreten

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Nach langem Hick-Hack ist der Weg für Margarete Koppers frei. Am Dienstag teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seine Entscheidung mit, dass die bisherige Polizeivizepräsidentin an die Spitze der Generalstaatsanwaltschaft wechseln kann. Auch in zweiter Instanz wies das Gericht den Antrag der unterlegenen Mitbewerberin zurück - und das in allen Punkten, wie die Senatsverwaltung für Justiz am Dienstag erklärte. »Nun haben wir grünes Licht für die Ernennung von Margarete Koppers zur neuen Generalstaatsanwältin. Sie ist nicht nur die erste, sondern auch die beste Frau für dieses Amt«, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Berlin bekomme mit ihr eine unerschrockene und tatkräftige Generalsstaatsanwältin, so der Justizsenator. Koppers soll ihr neues Amt am 1. März antreten.

Grüne und LINKE begrüßten die Gerichtsentscheidung. Der Innenexperte der Grünen-Fraktion, Benedikt Lux, sagte, er hoffe, dass die Hängepartie um die Besetzung nun ein Ende finde. »Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Berliner Justiz«, sagte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Sebastian Schlüsselburg. Für ihn war bereits nach seiner Akteneinsicht klar, dass dieser Fall niemals ein Fall Koppers, sondern ein Fall Heilmann gewesen sei. Der Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) habe das Besetzungsverfahren persönlich gesteuert, um seiner Parteifreundin ins Amt zu verhelfen, sagte Schlüsselburg.

Die oppositionelle CDU erklärte zwar auch, dass es wichtig war, dass bei der Besetzung der Stelle »alle Zweifel« ausgeräumt worden seien. Zugleich sieht die Union aber weiter eine »Hypothek« für Koppers, nämlich wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung im Amt durch Unterlassen im Zusammenhang mit den maroden Schießständen der Berliner Polizei.

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