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AfD-Abgeordneter Boehringer ist Chef des Haushaltsausschusses

Lötzsch: Wir halten Kandidaten nicht für geeignet / Keinen Widerspruch gegen die Nominierung des Juristen Stephan Brandner

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Boehringer ist neuer Vorsitzender des Haushaltsausschusses. Er wurde am Mittwoch in Berlin mit den Stimmen seiner eigenen Partei und der FDP gewählt. Die Vertreter der Linken stimmten dagegen. Union, Grüne und SPD enthielten sich.

Zuvor hatte die Linksfraktion angekündigt, bei der Konstituierung des Haushaltsausschusses formellen Widerspruch gegen den AfD-Kandidaten Boehringer einzulegen. Ihre Partei akzeptiere, dass der AfD drei Ausschussvorsitze zustehen, sagte die LINKEN-Haushälterin Gesine Lötzsch dem »Handelsblatt« vom Mittwoch. »Allerdings halten wir den Kandidaten nicht für geeignet.«

Lötzsch begründete dies mit früheren Aussagen Boehringers. »Er hat sich in Blogbeiträgen und E-Mails frauenfeindlich und islamfeindlich geäußert, vor einer Umvolkung gewarnt«, erklärte sie. Das stehe im Widerspruch zur Tätigkeit des Haushaltsausschuss-Vorsitzenden, der nicht nur die Sitzungen zu leiten, sondern auch den Ausschuss öffentlich im In- und Ausland zu repräsentieren habe.

Mit der Ablehnung der Linkspartei stand der Haushaltsausschuss erstmals in der Geschichte des Bundestags vor der Wahl seines Vorsitzenden. Normalerweise werden die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse nicht gewählt, sondern nur bestimmt. Sollte allerdings ein Vertreter der anderen Fraktionen nach Eröffnung der Sitzung durch den Bundestagspräsidenten oder einen seiner Stellvertreter Widerspruch gegen einen Kandidaten einlegen, müsste es stattdessen zu einer Wahl des Vorsitzenden kommen.

Die Grünen hatten zunächst erklärt, sich nicht festzulegen, sondern eine Erklärung von Boehringer zu den Vorwürfen gegen ihn einzufordern. »Wir akzeptieren, dass die AfD-Fraktion wie andere Fraktionen auch das Recht hat, Ausschussvorsitze zu besetzen und den Haushaltsausschussvorsitz im Zugriffsverfahren gezogen hat«, sagte der Grünen-Abgeordnete Sven-Christian Kindler dem »Handelsblatt«. Gleichzeitig gebe es aber Bedenken gegen Boehringer bezüglich seiner Qualifikation als Ausschussvorsitzender.

Keinen Widerspruch wollten die Bundestagsfraktionen gegen die Nominierung des Thüringer Juristen Stephan Brandner als Vorsitzenden des Rechtsausschusses einlegen. Am Ende wurde er mit 19 Ja-Stimmen, 12 Nein-Voten sowie 12 Enthaltungen gewählt. Grünen-Rechtsexperte Konstantin von Notz sagte: »Ich werde das akzeptieren, aber mich nie damit abfinden, wenn Rechtsstaatsverächter solche Positionen besetzen.« Und die Rechtsexpertin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker, teilte mit: »Dass die Wähler der AfD demokratische Verantwortung übertragen haben, respektieren wir selbstverständlich. Mit dem konkreten Vorschlag tun wir uns allerdings schon schwer.« Agenturen/nd

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