Registrierkassen-Betrug kostet NRW eine Milliarde im Jahr
Nordrhein-Westfalens Finanzminister fordert vom Bund ein beschleunigtes Vorgehen gegen Manipulations-Software
Düsseldorf. Schummeleien an Registrierkassen kosten den deutschen Staat jährlich bis zu zehn Milliarden Euro an Steuerausfällen. Die Politik hat das Problem schon länger auf dem Radar, kommt aber aus Sicht des nordrhein-westfälischen Finanzministers Lutz Lienenkämper (CDU) zu langsam voran. »Wir brauchen dringend möglichst einfache, praktikable, gut funktionierende Lösungen, damit wir dem Betrug mit manipulierten Registrierkassen einen Riegel vorschieben können«, sagte Lienenkämper der dpa.
Immerhin müssten alle Kassensysteme bis zum 1. Januar 2020 zwingend eine technische Vorrichtung vorweisen, die jede nachträgliche Veränderung sichtbar mache. Noch immer habe das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) aber die notwendigen Standards nicht festgelegt, bemängelte der CDU-Politiker. Angesichts der hohen Steuerausfälle müsse der Start-Termin für die Sicherheitseinrichtung unbedingt gehalten werden, sagte Lienenkämper. Allein NRW verliere jährlich bis zu einer Milliarde an Steuerausfällen durch Kassen-Betrug. Er forderte die Bundesminister für Finanzen und für Inneres auf, Beschleunigungsmöglichkeiten zu prüfen.
Schon Lienenkämpers Amtsvorgänger Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte mehrfach auf »eine Art Fahrtenschreiber für Registrierkassen mit Echtzeitversiegelung« gedrungen. Ende 2016 hatte der Bundestag ein Kassengesetz verabschiedet, das wesentliche Forderungen der Länder aufnahm: eine Einzelaufzeichnungspflicht, unangemeldete Kassenkon-trollen sowie Sanktionen gegen das Herstellen und Vertreiben von Manipulationssoftware. Die Manipulationen seien aber technisch so ausgefeilt, dass Betriebsprüfer sie in der Regel nicht aufdecken könnten, stellte Lienenkämper fest.
Der Markt bietet eine Fülle von Betrüger-Software, um Einnahmen nachträglich zu frisieren. Ab Januar 2020 können Hersteller wie auch Nutzer mit Geldbußen bis zu 25 000 Euro bestraft werden. Wenn gleichzeitig Steuerhinterziehung nachzuweisen sei, drohten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, erläuterte das Finanzministerium. dpa/nd
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