Für Eltern behinderter Kinder
Das entschied das hessische Finanzgericht in Kassel (Az. 12 K 2289/13). Kindergeld wird bis zur Volljährigkeit ohne Voraussetzung gezahlt, danach längstens bis zum 25. Geburtstag, wenn sich das Kind noch in einer Ausbildung befindet.
Eltern eines behinderten Kindes können auch danach weiter Kindergeld bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind »außerstande ist, sich selbst zu unterhalten«. Die hierfür maßgebliche Einkommensgrenze liegt seit Anfang 2018 bei 9000 Euro pro Jahr, im hier entschiedenen Streit der Jahre 2009 bis 2013 waren es noch 7680 bis 8130 Euro. Hinzu kommt ein »behinderungsbedingter Mehrbedarf«.
In dem Rechtsstre...
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