Urteil zu Kosten für Schulbücher

Hartz IV

Mit dem Urteil des Landessozialgerichts in Celle vom 15. Januar 2018 (Az. L 11 AS 349/17) wurde erstmals obergerichtlich entschieden, dass Jobcenter den Mehrbedarf für die Bücher übernehmen müssen. Gegen das Urteil ist eine Revision zugelassen.

Eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe wollte vom Jobcenter Kosten von 135,65 Euro für ihre Schulbücher und...


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