Revision im Prozess um Dreifachmord

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Frankfurt (Oder). Nach der Verurteilung eines 25-Jährigen zu lebenslanger Haft wegen der Ermordung seiner Großmutter und zweier Polizisten hat die Verteidigung Revision eingelegt. Dies teilte das Landgericht in Frankfurt (Oder) am Mittwoch mit. Die Kammer hatte am 2. Februar auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit bleiben Verurteilte in aller Regel länger als 15 Jahre in Haft. Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hatte den Richterspruch begrüßt und ihn als »gerechtes Urteil« bezeichnet.

Über das Urteil muss jetzt der Bundesgerichtshof befinden.

Eine Begründung der Revision können die Anwälte binnen eines Monats einreichen. Im Prozess hatte die Verteidigung argumentiert, die beiden Polizisten seien auf der Flucht nicht vorsätzlich getötet worden. Auch der Drogeneinfluss wurde anders bewertet. Die Anwälte hatten deshalb zwölf Jahre Haft gefordert. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslang Haftstrafe gefordert.

Der Fall hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Laut Urteil hatte der 25-Jährige zunächst seine eigene Großmutter an deren 79. Geburtstag im gemeinsamen Wohnhaus in Müllrose (Oder-Spree) nach massiven Schlägen mit einem Küchenmesser erstochen. Der Bluttat soll ein Streit um eine vollgestellte Badewanne vorausgegangen sein.

Auf der anschließenden Flucht vor der Polizei, bei der er den Pkw seiner Großmutter benutzte, überfuhr er dann zwei Beamte an einer Bundesstraße bei Beeskow mit überhöhter Geschwindigkeit. Die Polizisten im Alter von 49 und 52 Jahren hatten an dem Tag Ende Februar 2017 eine Straßensperre einrichten sollen, um das Fluchtauto mit einem Nagelbrett zu stoppen. Der 25-Jährige war aber mit dem Wagen direkt auf die beiden am Straßenrand Stehenden zugerast. Die beiden Uniformierten waren auf der Stelle tot.

Der junge Mann hatte am Tattag, wie die Ermittlungen ergaben, unter dem Einfluss von Drogen gestanden. Im Prozess hatte er allerdings zugegeben, für den Tod der drei Menschen verantwortlich zu sein. Einem Gutachten zufolge ist er voll schuldfähig, weil die Drogen keinen Einfluss auf die Tat genommen hätten. Die Mutter des Angeklagten hatte als Nebenklägerin angegeben, die Behörden seit Jahren auf die Gefährlichkeit ihres Sohns hingewiesen zu haben. Agenturen/nd

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