Angeblicher Islamist wieder gefasst

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Der vor kurzem gefasste und wieder freigelassene angebliche islamistische Gefährder aus Tunesien ist erneut in Berlin festgenommen worden. Das teilte die Polizei am Samstag über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. »Alle weiteren Maßnahmen zur Sicherung einer Abschiebung erfolgen aktuell abgestimmt zwischen der Polizei Sachsen und der Polizei Berlin«, hieß es. Hintergrund der Aktion ist offensichtlich ein in Sachsen laufendes Abschiebeverfahren gegen Fathi Ben M., der sich laut Polizei mehr als 20 Alias-Namen zugelegt hat, um seine Identität zu verschleiern.

Er war am 3. Dezember wegen Drogenhandels festgenommen worden. Seinerzeit wurde laut Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Handels mit Betäubungsmitteln eingeleitet, danach kam der Festgenommene wieder frei.

Der Fall hatte an den Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri erinnert. Auch dieser war längere Zeit beobachtet worden, hatte mehrere Scheinidentitäten und war dennoch nie länger festgenommen worden. Amri hatte bei dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen getötet und rund 70 weitere verletzt.

Doch dann erklärte die Berliner Polizei: Der Tunesier Fathi Ben M. sei weder in Berlin noch in einem anderen Bundesland als Gefährder eingestuft, hieß es. Allerdings sei der Begriff im Zusammenhang mit einem Abschiebeverfahren der Ausländerbehörde in Sachsen vom beteiligten Berliner Amtsgericht Tiergarten verwendet worden - »ohne dass polizeiliche Erkenntnisse für diese Einstufung vorlagen«.

Wegen des Abschiebeverfahrens seien für alle weiteren Informationen die sächsischen Behörden zuständig, sagte eine Sprecherin der Berliner Polizei, ohne weitere Einzelheiten mitzuteilen. Die Sicherheitskräfte in der Bundeshauptstadt hätten bei der Festnahme Amtshilfe für den Freistaat Sachsen geleistet. Weder von der sächsischen Polizei noch von der Zentralen Ausländerbehörde in Chemnitz war am Samstag Näheres zu dem Fall zu erfahren.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Burkard Dregger, sagte am Samstag der Deutschen Presse-Agentur, das Land Berlin müsse Sachsen jetzt nach Kräften dabei unterstützen, dass der Tunesier abgeschoben werden könne. Jemand, gegen den elf Ermittlungsverfahren liefen und der sich viermal der Abschiebung entzogen habe, sei umgehend mit allen rechtsstaatlichen Mitteln abzuschieben. Auch müsse geprüft werden, was der jetzt Festgenommene unter falschem Namen womöglich alles angestellt habe.

Die behördliche Klassifizierung einer Person als Gefährder sei an sich kein Haftgrund, erklärte Hakan Taş, Innenexperte der Linksfraktion, vor wenigen Tagen. Es müsste von ihr schon eine konkrete Gefahr ausgehen. dpa/nd

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