DGB fordert Absicherung von Azubis
Empfehlungen für Große Koalition vorgelegt
Berlin. Mindestens 635 Euro im Monat für jeden Lehrling: Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat Vorschläge für die im Koalitionsvertrag von SPD und Union vereinbarte Mindestausbildungsvergütung vorgelegt. Er empfiehlt einen Mindestlohn von 80 Prozent der durchschnittlichen Tarifvergütung aller Berufe - das sind derzeit 635 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr. Nach DGB-Berechnung würden mehr als 160 000 der bundesweit 1,34 Millionen Azubis davon profitieren.
Die Neuregelung schaffe »dort ein Mindestmaß an Absicherung, wo es bisher keine gab«, schreibt der DGB in einem Eckpunkte-Papier. Zudem sei eine Mindestvergütung für Azubis »ein wirksames Instrument gegen Ausbildungsabbrüche«, erklärte DGB-Vize Elke Hannack. Im Friseurhandwerk starteten etwa jedes Jahr 10 000 Jugendliche eine Ausbildung, aber nur 5000 hielten bis zur Prüfung durch. »Viele steigen vorher aus, da sie mit der kargen Vergütung nicht über die Runden kommen.«
Nach Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung gibt es insgesamt knapp 50 Ausbildungsberufe, in denen die Vergütung derzeit unter 635 Euro im ersten Lehrjahr liegt. In nahezu allen diesen Berufen liegt die Abbrecherquote über dem Gesamtdurchschnitt von 24 Prozent. Am schlechtesten verdienen Fleischer-Azubis mit nur 310 Euro.
Die Daten beziehen sich aber nur auf Tarifverträge - in tariffreien Betrieben könnten die Vergütungen laut DGB nach richterlicher Rechtsprechung bis zu 20 Prozent niedriger liegen. Darauf bezieht sich der DGB, wenn er 80 Prozent des tariflichen Durchschnitts fordert. Im zweiten Lehrjahr wären das 696 Euro, 768 Euro im dritten und 796 Euro im vierten Jahr. Doch selbst wenn der Mindestlohn im ersten Jahr nur 500 Euro betrage, würden mindestens 30 000 Jugendliche davon profitieren.
Im Koalitionsvertrag haben SPD und Union beschlossen, dass sie »im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes« eine Mindestausbildungsvergütung verankern wollen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Der DGB fordert auch, dass Sachleistungen wie Kost und Logis nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Auch Überstunden sollen gesondert vergütet werden. Damit Azubis, die bereits besser verdienen, nicht schlechter gestellt werden, soll grundsätzlich die »branchenübliche tarifliche Ausbildungsvergütung« maßgeblich bleiben. AFP/nd
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