Flüchtling, Trainer - ohne Familie

Nur Syrer mit vollwertigem Flüchtlingsstatus dürfen den Familiennachzug beantragen. Zwei Portraits

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: ca. 8.0 Min.
Kareem hat heute vier Kitas abgeklappert. Drei hatten keine freien Plätze für seine kleinen Geschwister, die vierte will sich zurückmelden. Immerhin. Die beiden älteren Geschwister sind in der Schule, und die Eltern haben einen Platz im Deutschkurs bekommen. »Ich habe meine Eltern in der Schule angemeldet«, sagt Kareem, er lacht, aber in seiner Stimme schwingt auch Stolz mit.

Vor allem aber ist er erleichtert. Noch im Sommer vergangenen Jahres sah das ganz anders aus. Kareem, der weder seinen richtigen Namen noch sein Bild in der Zeitung sehen möchte, trennte damals noch ein halbes Jahr von der Volljährigkeit. Ein halbes Jahr, in dem es ihm, einem im Behördendeutsch »unbegleiteten minderjährigen Flüchtling« aus Syrien, gelingen musste, seine Eltern und Geschwister nach Deutschland zu holen. Nur Minderjährige können einen Antrag auf Familiennachzug für die Eltern stellen. Noch hatte er die Hoffnung, dass ihm der vollwertige Flüchtling...


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